Förderkriterien

Fördernd und operativ tätige Stiftung

  • Wir fördern Projekte, die innerhalb unserer Themenbereiche (s. u.) antragsberechtigt sind.
  • Wir entwickeln auch gemeinsam operative Projekte. Hierzu bald mehr.

Förderthemen

Die hartwig!stiftung unterstützt Projekte in Ihren satzungsgemäßen Themenbereichen:

  • Moore: Projekte, die sich mit dem Schutz, der Wiederherstellung oder der nachhaltigen Nutzung von Mooren befassen (bspw. Renaturierung, umweltverträgliche Nutzung, Paludikultur, Monitoring). 
  • Wälder: Initiativen zur Erhaltung, Renaturierung und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern. (bspw. klimaangepasstes Management, Pflege & Entwicklung, Hecken, Pflanzungen) 
  • Bildung: Bildungsprojekte, die Umweltbewusstsein fördern, Wissen über Naturschutz vermitteln und/oder ökologische Werte in der Gesellschaft stärken. (bspw. Schulprogramme, Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung)
  • Forschung: Wissenschaftliche Projekte, die neue Erkenntnisse für den Umwelt- und Naturschutz liefern. (bspw. Biodiversität, Ökosystem-Funktionen, Klimaschutz, Klimafolgenanpassung)
  • Interdisziplinäre Projekte, die zwei oder mehrere dieser Bereiche verbinden, werden besonders gefördert, da sie weitreichende positive Auswirkungen für Umwelt- und Naturschutz erzielen können.

Antragsberechtigung

  • Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, Organisationen, Vereine, ehrenamtliche Gruppen mit Nachweis der Gemeinnützigkeit.
  • Projekte sollten noch nicht gestartet sein. Bereits laufende Projekte können nach gesonderter Absprache gefördert werden.

weitere Bedingungen

  • Deadline Antragstellung:
    • halbjährlich, jeweils zum 30.06. und 31.12 eines jeden Jahres
  • Förderung von Sach- und Personalkosten möglich
  • Klare Angabe, ob eine reine Förderung, eine Kooperation oder ein gemeinsames Projekt gewünscht ist
  • Jahresberichte bei mehrjährigen Projekten, Abschlussberichte und Evaluation bei allen Projekten
  • Bei großen und oder mehrjährigen Projekten (> 50 T€) ist ein Eigenanteil von 10 % gefordert.
  • Der räumliche Schwerpunkt liegt in Deutschland.
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse werden auf unabhängigen Plattformen für die Allgemeinheit zugänglichgemacht und sind für andere Forschende abrufbar und nutzbar. Details werden in einem Fördervertrag festgelegt.
  • Die hartwig!stifung legt Wert auf digitale Unabhängigkeit und begrüßt freie Datenverfügbarkeit,open source Software und freie digitale Lösungsansätze
  • Die hartwig!stiftung fördert ausschließlich Projekte, die auf den Werten des Grundgesetzes beruhen 

Beispiele unserer bisherigen Förderungen finden sie hier.

Förderausschlusskriterien

Die hartwig!stiftung fördert keine:

  • Projekte, die außerhalb des Förderrahmens der Stiftung liegen. 
  • Projekte ohne Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers. 
  • Projekte mit kommerzieller Ausrichtung oder von rein gewinnorientierten Institutionen. 
  • Kurzzeitprojekte (z. B. eintägige Veranstaltungen) ohne langfristige Wirkung. 
  • Projekte zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und/oder Pflichtaufgaben
  • Vorhaben, die nicht den oben beschriebenen Förderschwerpunkten entsprechen.

Antragsstruktur

Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, senden Sie uns bitte einen Antrag per Email an anfrage@hartwig-stiftung.de, der die folgenden Aspekte abdeckt:

  • Projektbereich: Ordnen Sie das Projekt einem Bereich der Stiftung zu (Wald, Bildung, Moor, Forschung oder Interdisziplinär, z. B. Bildung x Forschung). 
  • Projektdauer: Geben Sie die geplante Laufzeit des Projekts an. 
  • Informationen zum Antragsteller: Fügen Sie den vollständigen Namen sowie eine kurze Beschreibung der Institution hinzu sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit des Trägers. Sofern vorhanden, bitte auch die Satzung dem Antrag beifügen.
  • Projektbeschreibung: Beschreiben Sie das Projekt, die Ziele und die Zielgruppe. 
  • Geschätzter Finanzbedarf: Legen Sie bitte eine Budgetübersicht vor – vorzugsweise in Tabellenform – mit Details zur geplanten Mittelverwendung sowie einem Zeitplan für die Umsetzung 
  • Umfang: Sollte es sich um ein kleines und mittelgroßes Projekt (< 50 T€) handeln sollte der Antrag 2 DINA4 Seiten nicht überschreiten. Bei größeren (> 50 T€) oder mehrjährigen Projekten bitten wir um einen ausführlichen Antrag (ca. 5 DINA4 Seiten).

Wir melden uns nach Prüfung der Förderkriterien per Email bei Ihnen.
Projekte über 50 T€ werden vor Förderzu- oder Absage um ein Akquisegespräch gebeten.